Meldepflicht für Kassen
Ab dem 01.01.2025 tritt die gesetzliche Meldepflicht für Kassensysteme in Kraft.
- ab dem 01.01.2025 steht das gesetzliche Meldewesen zur Verfügung
- alle ab dem 01.07.2025 neu angeschafften Kassen müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden
- alle vor dem 01.07.2025 angeschafften Kassen müssen bis spätestens 31.07.2025 gemeldet werden
- Die Kassen können nicht über ein Formular gemeldet werden, die Meldung muss digital erfolgen.
Hierfür steht das Programm "Mein Elster" bzw. die ERicC-Schnittstelle zur Verfügung.
- Wenn eine Betriebsstätte gemeldet wurde, dann müssen alle Änderungen zeitnah übermittelt werden.
Für Sie als Biomarkt bedeutet das:
BIO.CASH wird die Anmeldung über die ERiC-Schnittstelle für alle Märkte mit fiskaly Cloud-TSEs unterstützen.
Hierfür müssen in BIO.CASH zahlreiche Zusatzinformationen gepflegt werden.
Da es bis zuletzt noch Anpassungen in den zu übermittelnden Informationen gab, ist die Anmeldung noch nicht freigegeben.
Wir werden Sie zeitnah zu einem Update informieren.
Ob die Übermittlung für die Anwender von Hardware-TSEs auf dem gleichen Weg erfolgt ist derzeit noch in Klärung.
Wir empfehlen weiterhin die Cloud-TSE als robuste, wartungsarme und pflegeleichte TSE. Infos hierzu finden Sie hier.
Rechtliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlöage für die Meldepflicht ergibt sich aus §146a der Abgabenordnung sowie der KassenSicherungsVerordnung.
Diese KassenSichV stellt die Anforderung für TSE, Belegausgabepflicht und Meldung der Kasse beim Finanzamt.
Wer muss seine Kassen anmelden?
Alle Kassensysteme in Einzelhandel und Gastronomie müssen angemeldet werden
Die Verantwortung trägt der Unternehmer bzw. Steuerpflichtige. Ein Dienstleister kann unterstützend tätig sein.
Beratung
BIO.CASH wird die technische Übermittlung der Anmeldung vornehmen. Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.