Grundpreisverordnung
Aufgrund europarechtlicher Vorgaben musste der deutsche Gesetzgeber die Vorschriften der Preisangabenverordnung (PAngV) anpassen.
Die geänderte PAngV tritt zum 28.05.2022 in Kraft.
Was ist neu ?
Bezüglich der Angabe des Grundpreises ergibt sich aus § 5 der PAngV n.F. eine sehr wichtige und dringend zu beachtende Änderung bezüglich der zulässigen Grundpreiseinheiten. Ab dem 28.05.2022 müssen nämlich für nach Gewicht bzw. Volumen angebotene bzw. beworbene Waren einheitlich 1 Kilogramm bzw. 1 Liter als Grundpreiseinheit angegeben werden. Dies soll einer verbesserten Preistransparenz dienen, so der Wille des Gesetzgebers.
Ab dem 28.05.2022 entfällt die bisherige gesetzlich verankerte Ausnahme, bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder 250 Milliliter nicht übersteigen, von den Einheiten 1 Kilogramm bzw. 1 Liter auf 100 Gramm bzw. 100 Milliliter abweichen zu dürfen, ersatzlos.
Gewerbliche Anbieter dürfen daher ab dem 28.05.2022 Grundpreise nicht mehr mit Bezug auf die Einheiten 100 g bzw. 100 ml angeben, sondern immer in Bezug auf 1 Kilogramm bzw. 1 Liter (bzw. 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter).
Daher gilt, dass nunmehr anders als vorher auch Grundpreisangaben bei einem Gewicht von 100 g bzw. Volumen von 100 ml nötig sind.
Was bedeutet das für BioTrade bzw. BIO.WIN ?
Großhändler und Hersteller liefern in Ihren BNN-Dateu zukünftig die korrekten Grundpreiseinheiten und den entsprechenden Faktor.
In BioTrade 1.70.09 und BIO.WIN 2010.6.1 R008 werden Grundpreiseinheiten von 100g bzw. 100ml automatisch beim Etikettendruck auf 1kg bzw. 1L umgerechnet.
Sie müssen damit nich zwangsläufig sofort alle Grindpreisangaben bei den Artikeln manuell anpassen.
BioTrade Anwender erhalten die neue Version automatisch, für BIO.WIN Anwender steht ein Online-Update bereit.
Informationen hierzu finden Sie im Support-Bereich bzw. auch hier: