E-Rechnung

Mit dem Beschluss für das Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber die Einführung der E-Rechnung beschlossen.

Deutschland folgt damit dem Beispiel anderer EU-Mitgliedstaaten sowie einiger Drittländer, die eine E-Rechnung bereits zum Standard für Abrechnungen im Geschäftsverkehr machen.

 

 

Empfang von E-Rechnungen

Ab dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.

Hierfür sollte ein E-Mail Postfach ausreichend sein.

Die Archivierung einer E-Rechnung muss in dem Format erfolgen, in welchem Sie empfangen wurde.

Die Archivierung in ausgedruckter Form reicht nicht aus.

 


Ausstellung von E-Rechnung

Die grundsätzliche Verpflichtung zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung gilt ebenfalls ab dem

01.01.2025. Angesichts des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen hat der Gesetzgeber jedoch Übergangsregelungen für Rechnungsaussteller vorgesehen.


Bis Ende 2026 dürfen inländische B2B-Umsätze weiterhin als Papierrechnungen versendet werden.

Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen (beispielsweise PDF-Dateien), bleiben in diesem Zeitraum zulässig - wie bisher, ist hierfür die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich.


Ab dem 01.01.2025 ändert sich jedoch der Vorrang der Papierrechnung, diesen nimmt nun die E-Rechnung ein. Ab 2025 gilt eine Papierrechnung damit als "sonstige Rechnung". Dies gilt ebenfalls für Rechnungne im PDF-Format ohne E-Rechnungs-Inhalt.


Bei Rechnungen an Endverbraucher (B2C) ist vor dem Versand einer E-Rechnung deren Zustimmng einzuholen.



E-Rechnungsformate

Für die E-Rechnung gibt es zwei Formate:

 

XRechnung und ZUGFeRD

 

Während die XRechnung ein nur maschinenlesbares XML-Dokument darstellt, besteht das ZUGFeRD-Format aus einer PDF-Rechnung im PDF/A-3 Format, welche eine maschinenlesbare XML-Datei enthält.



Was bedeutet das für Ihren BioMarkt?

Sie müssen ab dem Jahr 2025 den Empfang von elektronischen Rechnungen sicherstellen

Hier genügt ein E-Mail Postfach.

Die hier empfangenen E-Rechnungen müssen in digitaler Form unverändert aufbewahrt werden.


Eine Ausstellung von E-Rechnungen wird erst ab 2027 verpflichtend (bei Vorjahresumsätzen unter 800T€ erst ab dem Jahr 2028).



BioTrade

BioTrade wird E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format erstellen

Damit erhalten Sie eine von Menschen lesbare Rechnung im PDF/A-3 Format, dieses PDF enthält eine maschinenlesbare E-Rechnung im XM-Format. 


BIO.WIN

In BIO.WIN gibt es keine Möglichkeit zur Erzeugung einer E-Rechnung.