Anmelden der Waagen zur Nacheichung

Rechtzeitig vor Ende des Jahres sollten Sie prüfen ob Waagen zur Nacheichung beim zuständigen Eichamt angemeldet werden müssen.

Es gibt zwei Möglichkeiten um zu erkennen ob eine Waage zur Nacheichung ansteht:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Möglichkeit 1:

Die Waage wurde bereits von der zuständigen Landes-Eichbehörde geeicht.

Auf der Waage ist dann ein Eichstempel in Form eines Aufklebers angebracht.
Hier ist das Kürzel des Bundeslandes vermerkt.

Bis vor einigen Jahren wurden ausschließlich Aufkleber mit der Angabe vom Ende der Eichung benutzt.
Hier ist im Eichaufkleber der Text "Geeicht bis" enthalten. Ist hier Geeicht bis 2017 vermerkt so ist die Waage zu Eichung anzumelden.

Aktuell werden Eichaufkleber genutzt welche das Jahr der Eichung beinhalten.

Falls der Aufkleber die Zahl 15 (oder auch kleiner) enthält, ist die Waage zur Nacheichung anzumelden.

Die Waage ist auch dann anzumelden falls der Eichaufkleber beschädigt ist!

 

Möglichkeit 2:

Fabrikneue Waagen besitzen eine zweijährige Ersteichung und haben somit bis zur ersten Prüfung durch das Eichamt keinen Eichstempel in Form des in Möglichkeit 1 beschriebenen Aufklebers.

Die Gültigkeit dieser Ersteichung wird durch eine Jahreszahl auf dem Typenschild dargestellt. Neben den zwei Buchstaben CE ist eine zweistellige Jahreszahl aufgedruckt.

Diese definiert den Beginn der Ersteichung.

Ab dieser Jahreszahl hat die Waage eine 2-jährige Ersteichung:

2015 + 2 = 2017.

 

Die Waage hat eine Ersteichung bis 2017 und muss im am Ende des Jahres 2017 zur Eichung angemeldet werden.

Das folgende Beispiel zeigt eine Waage mit einem Typenschild aus dem Produktionsjahr 2015: Diese Waage muss erstmalig Ende 2017 zur Nacheichung angemeldet werden.

CE 15

Sie finden das Typenschild bei den Checkout-Waagen unter der Lastplatte, bei den Thekenwaagen auf der Rückseite des Gerätes.

 

 

Bis wann muss die Anmeldung erfolgen?

Die Anmeldung zur Nacheichung muss zwingend 10 Wochen vor Ablauf der Eichfrist erfolgen.
Für das aktuelle Jahr bedeutet dies eine Anmeldung bei den Eichbehörden bis zum 20.10.2017.

Sollte die Eichbehörde innerhalb dieser 10 Wochen keinen Termin für eine Nacheichung finden, kann die Waage auch nach Ablauf der Eichung straffrei benutzt werden.

 

Kontakt zu den Eichbehörden

Sollten Ihnen keine Kontaktdaten der Eichbehörde vorliegen können Sie diese unter
www.eichamt.de ermitteln.

Hier finden Sie die Internetauftritte der einzelnen Landes-Eichbehörden.

Von dort aus gelangen Sie an die Adressen der einzelnen Eichämter.

 

Wir empfehlen die Anmeldung zur Eichung schriftlich vorzunehmen um einen Nachweis zu haben.